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Gesetz und BDSM Schweiz

BDSM Schweiz

BDSM ist in der Schweiz nach Gesetz nicht strafbar.
Lass dich aber nicht täuschen, das ist eine juristische Falle!
BDSM an sich ist tatsächlich nicht strafbar, aber manche Aktivitäten sind es.
Nicht jeder kann oder will verstehen um was es bei BDSM geht und einige könnten es echt irritierend finden…
Polizei, Richter, Staatsanwälte, um nur einige zu nennen, können manche Aktivitäten als Straftatbestand verstehen.

Bei BDSM geht es auch rau zu und her und da braucht es nicht viel um den Tatbestand der Tätlichkeit (StGB Art. 126) oder der Körperverletzung (StGB Art. 123) herbei zu rufen.
Man kann zwar eine Einwilligung zur einfachen Körperverletzung unterschreiben, wie im Spital vor einen OP, aber es ist nicht so einfach.
Die einwilligende Person muss urteilsfähig sein und muss sich im Klaren sein über die Tragweite der Handlungen.
Solch eine Einwilligung ist in der Schweiz rechtskräftig, kann aber auch als Beweis gelten wenn im Nachhinein eine Sub Anzeige erstattet.
Also es gilt der alte Spruch: “Wo kein Kläger ist, ist kein Richter”

Auch Medien wie DVD, Zeitschriften, Magazine und das Internet bergen Gefahrenpotenzial.
Gemäss StGB Art. 197 ist jegliche pornografische Darstellung in Zusammenhang mit Gewalt oder Erniedrigung verboten.
In Gegensatz zu Deutschland, ist in der Schweiz auch der Besitz von solchen Medien verboten.
Die privaten Filmaufnahmen einer Session mit der Ehe-Sub an der Leine ist somit schon strafbar!

Fragt einen Rechtsanwalt wenn ihr ganz sicher sein wollt und haltet den Ball flach.

IG-BDSM führt eine aufwändigere Auflistung der rechtlichen Situation in der Schweiz.


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